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Der Staat macht den Strom noch immer unnötig teuer

Veröffentlicht am: 30.07.2018 Thema: DEG
Pressemitteilung der DEG vom 30.07.0218
Deutsche Energie GmbH

Deutsche Energie: Private Verbraucher sollten durch Abschaffung von Steuern und Abgaben entlastet werden

Erlenbach. Die Deutschen zahlen im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern zu viel für ihren Strom. Wirklich ändern kann das nur der Staat. Er ist für die Steuern und Abgaben verantwortlich, die den Strom unnötig teuer machen. In der EU zahlen die Privatkunden nur in Dänemark mehr für Strom als in Deutschland. Vor allem Steuern und Abgaben sorgen dafür, dass der Strompreis hierzulande so hoch ist. Deutschland gehört zu den Ländern, in denen Strom weltweit am teuersten ist. Fast 30 Cent zahlen die Deutschen für eine Kilowattstunde. Der EU-Durchschnitt ist rund zehn Cent günstiger.

„Die zunehmende Digitalisierung weiter Teile von Wirtschaft und Gesellschaft erzeugt höhere Kosten für Energie, vor allem bei den privaten Haushalten. Aufgrund der Vielzahl und der Höhe von Abgaben und Steuern wäre es an der Zeit, die Stromkunden zu entlasten und die Kosten für die Verbraucher zu begrenzen“, erklärt Tillmann Raith, Geschäftsführer des mittelständischen Energieversorgers Deutsche Energie GmbH aus Erlenbach bei Heilbronn in Baden-Württemberg. „Der Staat ist für einen großen Anteil des Strompreises verantwortlich. Daher sollte er für eine entsprechende Entlastung der Stromkunden in Deutschland sorgen. Ein erster Schritt wäre, endlich die Stromsteuer wieder abzuschaffen, wie es von Experten seit Jahren empfohlen wird“, fordert Raith.

Vor allem der Staat kassiert beim Strompreis

Mehr als die Hälfte des Strompreises fließt in staatliche Abgaben wie Steuern oder Umlagen. Allein die Mehrwertsteuer fällt mit rund 16 Prozent ins Gewicht. Dazu kommt die Stromsteuer von rund 7 Prozent. Bei der Stromsteuer gibt es zahlreiche Ausnahmen. Dazu gehören nicht nur die erneuerbaren Energien, sondern auch Energiereserven, die im Falle einer Störung der übrigen Energieversorgung benötigt werden. Auch Investitionen zur Förderung oder Speicherung von Energie wie etwa bei Pumpspeicherkraftwerken sind von der Steuer befreit. Im Gegensatz zu privaten Verbrauchern können energieintensive Betriebe auf steuerliche Vorteile hoffen, da sie durch den allgemeinen hohen Strompreis in Deutschland keine Nachteile im internationalen Wettbewerb haben sollen.

EEG-Umlage und zahlreiche weitere Abgaben verteuern den Strom

Rund ein Drittel des Strompreises fließt in Abgaben und Umlagen. Die mit Abstand größte Umlage ist die sogenannte Ökostrom- oder EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Rund 23 Prozent des Strompreises fließen in den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Höhe der Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern durch die Differenz von Ausgaben und Einnahmen durch Strom aus regenerativer Produktion bestimmt.

Die Konzessionsabgabe von etwa fünf Prozent müssen Netzbetreiber an die Gemeinden abführen. Sie ist die Gegenleistung dafür, dass sie die öffentlichen Wege und Straßen zur Verlegung und Wartung von Stromleitungen nutzen dürfen. Daneben gibt es weitere kleinere Umlagen, die eine verbesserte Netzstabilität oder einen Ausgleich für diejenigen Verbraucher schaffen sollen, die nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung das Recht auf einen vergünstigten Strompreis haben.

Auch die Netznutzungsentgelte verteuern den Strompreis

Jeder Verbraucher, egal, ob privat oder gewerblich, ist verpflichtet, für die Nutzung der Energienetze eine Gebühr zu bezahlen. Diese Netznutzungsentgelte werden staatlich reguliert, da sich die Netzbetreiber durch ihre natürliche Monopolstellung nicht im wirtschaftlichen Wettbewerb befinden. Dazu wird gesetzlich eine Erlösobergrenze festgelegt, die regional unterschiedlich ist und darüber entscheidet, wie viel ein Netzbetreiber maximal einnehmen darf. Zusammen mit Dienstleistungen wie dem Messstellenbetrieb machen diese Gebühren etwa ein Viertel des Strompreises aus.

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