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Presseinformation
Karlsruhe, 20.05.2026  | Information Nr. 11

L-Bank digitalisiert Antragsprozesse und stellt neues Portal für die Start-up-Finanzierung bereit

Die Frühphasenfinanzierung Start-up BW Pre-Seed des Wirtschaftsministeriums und der L-Bank hat ein neues, komplett digitales Antragsportal. Es erleichtert Start-ups in Baden-Württemberg die Antragstellung und beschleunigt das Bewilligungsverfahren. Die Finanzierung wird moderner und effektiver.

„Mit der vollständigen Digitalisierung der Pre-Seed-Finanzierung ist ein weiterer, wichtiger Schritt getan, um Gründungen in diesem Land effizient zu unterstützen“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus. „Unser Pre-Seed-Programm ist ein zentrales Instrument, um neuen Geschäftsideen in einer sehr frühen Phase die Chance zu geben, sich zu entwickeln. Das ist wichtig, denn gerade davon hängt auch die Innovationskraft unseres Landes ab.“

L-Bank-Vorstandsvorsitzende Edith Weymayr erklärte: „Die Gründungsförderung ist fester Bestandteil der L-Bank, gemeinsam mit der Landesregierung arbeiten wir intensiv daran, die Rahmenbedingungen für junge, innovative Unternehmen stetig zu verbessern und unser Förderangebot moderner zu machen. Die digitale Antragsstrecke für unsere Pre-Seed-Finanzierung ist dafür ein gutes Beispiel und eine Antwort auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden.“

Das Portal ermöglicht den Start-ups eine digitale Beantragung bis hin zur Vertragsunterschrift. Eingebunden in das Antragsportal sind zudem die Betreuungspartner, die den jungen Unternehmen in ihrer Entwicklung während der Investitionsphase zur Seite stehen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine vorherige Zusage aus dem Entscheidungsgremium.

 

Hintergrund:

Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und der L-Bank, mit dem junge Unternehmen in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz unterstützt werden. Die Fördersumme pro Unternehmen beträgt in der Regel 160.000 Euro. Diese Summe wird von einem Co-Investor um einen Betrag zwischen mindestens 40.000 Euro und maximal 160.000 Euro ergänzt. In Einzelfällen ist eine Verdoppelung der Gesamtförderung auf maximal 640.000 Euro möglich.

Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind der innovative Charakter der Geschäftsidee oder des Produkts, der Baden-Württemberg-Bezug des Start-ups für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner.

Dem zentralen Entscheidungsgremium, das die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Start-ups beschließt, gehören Vertreterinnen und Vertreter des Wirtschaftsministeriums, der L-Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen an.

Das neue Antragsportal findet sich unter https://portal.l-bank.de/

Weitere Informationen unter:

www.startupbw.de/pre-seed
www.l-bank.de/pre-seed 

 

 

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