Pressemitteilung

Mehr statt weniger Bürokratie
BVK kritisiert Gesetzentwurf zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Bonn - Berlin - Brüssel - 26. Juni 2025 - Mit dem am 23. Juni vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung des neuen § 34k Gewerbeordnung (GewO) plant das Bundesjustizministerium eine umfassende Neuregulierung der Vermittlung von Raten- und Verbraucherkrediten. Damit soll die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht jedoch einige Punkte in dem Gesetzentwurf kritisch.

„Die neuen Anforderungen, insbesondere die verpflichtende Eintragung ins Vermittlerregister bei der DIHK und der Sachkundenachweis durch eine IHK-Prüfung, führen zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Vermittler“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Und das, obwohl sich die neue Bundesregierung weniger Bürokratie auf ihre Fahnen geschrieben hat. So aber werden gerade kleinere Vermittlerbetriebe durch diese zusätzlichen Kosten und den zeitlichen Aufwand erheblich belastet.“

Der BVK kritisiert zudem eine fehlende „Alte-Hasen-Regelung“. Dies führt dazu, dass erfahrene Vermittler, die bislang ohne Beanstandung tätig waren, keine Erleichterungen erhalten. Einzig wer bereits eine Sachkundeprüfung nach § 34i GewO für die Vermittlung von Immobiliendarlehen abgelegt hat, wird anerkannt. Für alle anderen besteht Prüfungszwang. 

„Zwar ist der Verbraucherschutzgedanke des Referentenentwurfes grundsätzlich zu begrüßen“, so BVK-Präsident Heinz. „Doch das neue Gesetz droht, die Kreditvermittlungsbranche durch überzogene Regulierungsauflagen zu belasten. Zudem soll es später durch eine Rechtsverordnung ggf. sogar möglich sein, dass Provisionen offenzulegen sind. Daher wünschen wir uns eine praxistauglichere und verhältnismäßige Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie als diesen Gesetzentwurf.“

Zum 20. November 2026 muss die EU-Verbraucherkreditrichtlinie angewendet werden. Der BVK wird seine Vorstellungen im weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen.

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