Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung über eine etwaige Verhinderung. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 21,00. Sollte uns Ihre Absage bis drei Tage vor Beginn der Veranstaltung erreichen, fällt die Hälfte der Tagungsgebühren an. Sie zahlen die volle Tagungsgebühr, wenn uns Ihre Stornierung erst nach den genannten Fristen erreicht.
Absage durch den Veranstalter
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage des Seminars bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens eine Woche vor Beginn) vorbehalten müssen. Die gezahlte Teilnehmergebühr werden wir umgehend erstatten. Weitergehende Ansprüche sind, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters, seiner Angestellten oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der ARGE Baurecht.
Tel: +49 30 726152-136
E-Mail:
rychlikowski@anwaltverein.de